Mit den neuen Coronaregeln gilt auch bei uns im Autohaus 2G.
Wenn Sie sich für ein Fahrzeug interessieren und zu uns in den Showroom kommen, dann müssen wir Ihren 2G-Nachweis checken. Bitte bringen Sie deshalb Ihren Impf- oder Genesenen-Nachweis, sowie Ihren Ausweis mit.
Das Gleiche gilt, wenn Sie als Privatmensch ein Ersatzteil oder Zubehör kaufen möchten.
Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Gewerbekunden und alle Kunden für die Werkstatt. Wenn Sie Ihren Wagen also zur Inspektion abgeben möchten oder nach dem Werkstatt-Besuch wieder abholen wollen, dann können Sie auch ungeimpft ohne Nachweis zu uns kommen. Bitte beachten Sie auf jeden Fall die Maskenpflicht – am besten eine korrekt sitzende FFP2-Maske.
Falls Sie keinen Nachweis haben, also ungeimpft sind, können und wollen wir Sie natürlich trotzdem jederzeit gern beraten. Nur machen wir das dann lieber per Telefon, Videocall oder einfach vor der Tür. Am Besten mit Terminvereinbarung.
Wir freuen uns auf Sie!